Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter_innen
Einmal im Jahr kannst Du für Deine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Die Aufwandsentschädigung ist für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Kinder- und Jugendarbeit für
Aufwendungen wie Fahrtkosten, Telefon- und Portogebühren sowie persönlichen pädagogischen Bedarf (Fachliteratur u.ä.) bestimmt.
Voraussetzungen für eine Aufwandsentschädigung:
• Aktive ehrenamtliche inhaltliche Jugendleiter_innentätigkeit in Stormarn.
• Die Tätigkeit erfolgt bei einem oder mehrerern Stormarner Trägern der Jugendarbeit.
• Die Tätigkeit muss an mindestens 20 Tagen im Jahr erfolgen.
• Verschiedene Tätigkeiten bei unterschiedlichen Trägern sind kumulierbar (anhäufeln), müssen jedoch einzeln nachgewiesen werden.
• Die Jugendleiter_innentätigkeiten sind kurz aufzuführen.
• Besitz einer gültigen Card für Jugendleiter_innen (JULEICA) ist nachzuweisen.
Wichtig für Euch: Für das Jahr 2021 wurden die Engagement Tage aufgrund der Pandemie auf 15 Tage reduziert.
Hier findest du die Richtlinie zur Aufwandsentschädigung für Jugendgruppenleiter_innen.
Zum Onlineantrag der Aufwandsentschädigung kommst du hier.
Anträge können ab dem 15. Oktober gestellt werden.