Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter*innen

Einmal im Jahr kannst Du für Deine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Die Aufwandsentschädigung ist für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit für
Aufwendungen wie Fahrtkosten, Telefon- und Portogebühren sowie persönlichen pädagogischen Bedarf (Fachliteratur u.ä.) bestimmt.

Voraussetzungen für eine Aufwandsentschädigung:

• Aktive ehrenamtliche inhaltliche Jugendleiter*innentätigkeit in Stormarn.
• Die Tätigkeit erfolgt bei einem oder mehrerern Stormarner Trägern der Jugendarbeit.
• Die Tätigkeit muss an mindestens 20 Tagen im Jahr erfolgen.
• Verschiedene Tätigkeiten bei unterschiedlichen Trägern sind kumulierbar (anhäufeln), müssen jedoch einzeln nachgewiesen werden.
• Die Jugendleiter*innentätigkeiten sind kurz aufzuführen.
• Besitz einer gültigen Card für Jugendleiter*innen (JULEICA) ist nachzuweisen.

 

Hier findest du die Richtlinie zur Aufwandsentschädigung für Jugendgruppenleiter*innen.

Zum Antrag der Aufwandsentschädigung kommst Du hier.

Anträge können erst wieder ab dem 15. Oktober 2024 für das Jahr 2024 gestellt werden.