Förderung

Förderungen ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen oder Bildungsangebote zu nutzen.

Fördergelder für Deine Jugendarbeit

Du bist aktiv in der Stormarner Jugendarbeit und möchtest Fördergelder beantragen? Folgende Stiftungen/Förderer können Dir helfen Deine Ideen zu verwirklichen.

 

 

Investitionszuschuss Jugendarbeit 2024

Der Kreis Stormarn unterstützt die Jugendarbeit mit 30.000 €

Stormarner anerkannte freie Träger der Jugendarbeit haben die Möglichkeit beim KJR einen Antrag auf Investitionszuschuss zu Stellen. Die Maximalförderung beträgt je Antrag/Jugendgemeinschaft 3.000 €.

Der Antrag ist formlos bis zum 22.07.2024 zu stellen. Gerne über unseren Button Click for Cash

Über die Verteilung der Mittel beraten und entscheiden alle Antragsteller gemeinsam nach Antragsfrist.

Download Richtlinie

 

 

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Kein Kind ohne Freizeit

Unterstützt kurzfristige Aktionen, Ferien- oder Freizeitmaßnahmen (Dauer: 1 bis max 7 Tage)

Auf Grund einer Spende des Lions Club Stormarn besteht die Möglichkeit, bis zu 100 Euro pro Freizeitmaßnahme / Kind und Jugendlichen als finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Um die Förderung zu erhalten, muss nur ein kurzer formloser Antrag der Jugendgruppe/Jugendgemeinschaft beim KJR gestellt werden und schon kann das Geld ausgezahlt werden. Je nach Dauer gibt es unterschiedliche Förderhöchstgrenzen.

Vergaberichtlinien:

  • Die Familie des zu fördernden Kindes/ Jugendlichen oder das Kind/ der/die Jugendliche steht im Leistungsbezug nach Hartz IV oder im Wohngeldbezug oder erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Es liegt eine Bedürftigkeitsbestätigung vor) oder eine begründete Bedürftigkeitsbestätigung durch den Vereinsvorstand liegt vor
  • Das Kind/ der/die Jugendliche muss seinen/ihren Wohnsitz im Kreis Stormarn haben
  • Das Kind/ der/die Jugendliche ist max. 18 Jahre alt
  • Die geförderte Maßnahmedauer beträgt max. 7 Tage  - danach greift das Jugendferienwerk des Landes SH
  • Der Ort der Veranstaltung liegt innerhalb Europas
  • Die Jugendorganisation muss gemeinnützig sein und ihren Sitz im Kreis Stormarn haben
  • Die Förderhöchstgrenze beträgt 100 €, für eintägige Maßnahmen beträgt die Förderhöchstgrenze 20 €. Für bis zu dreitägige Maßnahmen beträgt die Förderhöchstgrenze 50 €
  • Ein angemessener Eigenanteil an den Gesamtkosten wird vorausgesetzt
  • Im Einzelfall kann vom Eigenanteil abgesehen werden

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht

Beantragen kannst Du die Fördergelder ganz einfach über das
Antragsformular

Gladigau-Stiftung

Gladigau-Stiftung für Umweltschutz und Jugendhilfe

Die Gladigau-Stiftung fördert in Stormarn und Umgebung Projekte im Umweltschutz und in der Jugendhilfe.

Bevorzugt werden Projekte, die beide Zwecke verbinden (wie zum Beispiel ökologische Schulhofgestaltung) aber auch Gewaltpräventionskurse liegt der Gladigau-Stiftung am Herzen.

Die Stiftung ist so konzipiert, dass sie hoffentlich ewig besteht; das Stiftungsvermögen ist so angelegt, dass es langsam wächst und für die Projekte werden nur die Zinserträge verwendet. Die Verwaltungskosten betragen weniger als 1 %, so dass mehr als 99 % der Erträge dem guten Zweck zukommen.

AktivRegion Holsteins Herz

Die AktivRegion Holsteins Herz stellt Mittel für innovative Kinder- und Jugendprojekte bereit.

Die AktivRegion Holsteins Herz unterstützt seit Jahren viele kleine Projekte von Akteur*innen der Region Holsteins Herz aus dem Jugendförderfonds, u.a. einen Wasserspielplatz, ein Wanderkino, die Aufstellung und Betreuung eines Bienenstocks, einen Holzbackofen und ein Art-Camp. An diese Erfolge aus den letzten Jahren möchte der Verein auch in der neuen Förderperiode 2023-2029 anknüpfen und hat für dieses Jahr 5.000 € für den Jugendförderfonds zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Projekte, Maßnahmen, Aktionen und das Engagement von Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahre. Eine Förderung ist dabei bis zu einem Maximalbetrag von 800 € pro Projekt pro Projektträger*in und Jahr möglich.

Der Vereinsbeirat hat die Förderrichtlinien für den Jugendförderfonds vor kurzem verabschiedet und freut sich nun auf rege Beteiligung von Projektträger*innen aus dem Gebiet der AktivRegion Holsteins Herz

Die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular sind unter www.holsteinsherz.de einzusehen.

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle der AktivRegion Holsteins Herz unter 04551 969250 gerne zur Verfügung.

Zum Gebiet Holsteins Herz gehören die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie die Ämter Leezen, Bornhöved (ohne die Gemeinde Tarbek), Trave-Land im Kreis Segeberg und die Städte Bad Oldesloe und Reinfeld, das Amt Nordstormarn, die Gemeinden Lasbek, Neritz, Rümpel, Steinburg und Travenbrück des Amtes Bad Oldesloe Land sowie das Amt Trittau im Kreis Stormarn.

AktivRegion Alsterland

Die AktivRegion Alsterland wurde im April 2008 gegründet. Offiziell anerkannt und damit berechtigt europäische Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist sie seit Januar 2009. Jetzt hat die AktivRegion Alsterland einen neuen Jugendfond gegründet.

Zu „Alsterland" gehören ganz oder in Teilbereichen: Ahrensburg, Bargteheide, Ammersbek, das Amt Bargteheide-Land und seine Gemeinden (alle Kreis Stormarn) sowie Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Amt Itzstedt und seine Gemeinden mit der Stormarner Gemeinde Tangstedt, Amt Kisdorf (alle Kreis Segeberg).

Fördermittel für Jugendprojekte

Jugendliche haben ein hohes kreatives Potential - Die AktivRegion möchte dieses Potential erschließen und Euch, die Jugendlichen, nicht demotivieren oder gar abschrecken durch das zum Teil langwierige Beantragungsverfahren und die Mittelvergabe. Ein Jugendbeirat, bestehend aus Jugendlichen der gesamten Region, entscheidet eigenständig über die Verteilung der Mittel und legt die Entscheidungen, dem Vorstand der AktivRegion Alsterland e.V. vor.

Bislang hat einzig die AktivRegion Alsterland den zentralen Grundgedanken der EU-Förderinitiative AktivRegion – Projekte vor Ort zu entwickeln und dort auch über finanzielle Förderung zu entscheiden – konsequent weiter gedacht und daher einen Jugendbeirat gegründet. Um Jugendprojekte mit geringen Kosten zu unterstützen, hat die AktivRegion Alsterland einen "Verfügungsfond für Jugendprojekte“ mit einem Jahresbudget von 5.000 Euro eingerichtet.

Der Jugendbeirat organisiert die neue Förderinitiative für die jungen Menschen der Region, entwickelt Projekte, organisiert Gremien und entscheidet eigenständig über die Verteilung der Mittel.


Eure Projekte können gefördert werden, wenn sie folgende Grundkriterien erfüllen

  • Jugendlichkeit (Zielgruppe bis 27 Jahre)

Stiftung Jugendarbeit Stormarn

Jugendarbeit hat in Stormarn einen hohen Stellenwert. Innerhalb der Institutionen ebenso wie in den vielen eigenständigen lnitiativen quer durch den Kreis.

An Engagement fehlt es wohl nie, aber bisweilen an den finanziellen Mitteln, gesellschaftlichen Kontakten oder einfach ideeller Unterstützung, um eine effektive und kontinuierliche Jugendarbeit zu leisten.

Wir wollen jungen Ideen eine Zukunft geben, engagierte Bürgerinnen und Bürger mit den Trägern der freien Jugendarbeit zusammenbringen, den Selbsthilfegedanken genauso stärken wie das Bewusstsein für eine soziale Verantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft.

Hier beginnt die Aktivität
Der Stiftung Jugendarbeit Stormarn

Die Stiftung Jugendarbeit Stormarn hat sich die Förderung von Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten in Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen zum Ziel gesetzt.

Der Förderantrag kann formlos mit einer Projektbeschreibung und einem Finanzplan bei der Stiftung Jugendarbeit Stormarn eingereicht werden.

Anträge an die
Stiftung-Jugendarbeit Stormarn
c/o Bürger-Stiftung Stormarn
z.H. Herrn Schumacher
Hagenstr. 19
23843 Bad Oldesloe

 

Förderliste der Stiftung Jugendarbeit Stormarn
 

Helfen Sie uns dabei?!

Ich möchte die „STIFTUNG JUGENDARBEIT STORMARN" unterstützen...

Haben Sie Fragen?
Wir beantworten Sie gern.

Bitte wenden Sie sich an
Uwe Sommer
Geschäftsführer
Kreisjugendring Stormam e.V.
Tel.: 04531/8881010

us@buerger-stiftung-stormarn.de

www.buerger-stiftung-stormarn.de

Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein

Förderung von Projekten der Jugendarbeit

Die Stiftung Jugendarbeit fördert Projekte der freien Jugendarbeit, von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen in Schleswig-Holstein. Insgesamt fördert die Stiftung jedes Jahr Projekte in Höhe von bis zu 10.000 €.  Hauptprojekt der Stiftung Jugendarbeit ist seit mehreren Jahren das Projekt "Kein Kind ohne Ferien" des Landesjugendrings. Die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein verwaltet auch die nichtselbständige Ostsee-Jugendstiftung, die Maßnahmen im Ostseeraum fördert.

Bildungspaket und Dein Verein

Allgemeine Information:

Das Bildungspaket steht unter dem Motto "Mitmachen möglich machen". Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein. Es sieht insbesondere vor, dass sozial bedürftigen Kindern und Jugendlichen über ein zweckgebundenes monatliches Budget in Höhe von bis zu 10,- EUR z.B. Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an Ferien- und Trainingsfreizeiten ermöglicht werden soll.
Dies gilt, wenn die Kinder bzw. ihre Eltern

· Leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder

· Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder

· Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen. 



Wer Arbeitslosengeld II bekommt, wendet sich für den Leistungsbezug aus dem Bildungspaket an das zuständige Jobcenter. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag erhalten, ist das Jobcenter nicht zuständig. Die Eltern finden in der jeweiligen Gemeinde (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) einen Ansprechpartner.

Handhabung für den Verein
:

Wichtig ist im ersten Schritt, dass ihr euch als Verein mit dem Thema beschäftigt und klärt, ob und wie ihr am Bildungspaket teilnehmen möchtet.
Ganz besonders wichtig ist im zweiten Schritt, die Eltern zu informieren, wie die Handhabung in eurem Verein, Jugendgruppe aussieht.
Eine schnelle Möglichkeit der Umsetzung/Bekanntmachung könnte sein, auf allen Rechnungen die ihr ausstellt, grundsätzlich zu vermerken, dass diese Rechnung auch im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets anerkannt werden kann.

Grundsätzlich gilt:

Eltern bedürftiger Kinder und Jugendlicher können mit einer Rechnung oder mit einer Beitragsbestätigung des Vereins, Jugendgruppe die Ansprüche aus dem Teilhabepaket beantragen. Diese Rechnungen müssen den Beitragszeitraum, Namen des Kindes/Jugendlichen mit Geburtsdatum und den jeweiligen Monatsbeitrag ausweisen. Rechnungen müssen dann dem Jobcenter weitergereicht werden.
Achtung: Direktzahlung an den Verein!
Das Jobcenter überweist nach Prüfung für den jeweiligen Bewilligungszeitraum die Gelder aus dem Teilhabepaket direkt an den Verein. (Gelder aus dem Teilhabepaket dürfen nur an den Anbieter überwiesen aber nicht als Erstattung an die Bedürftigen direkt ausgezahlt werden).

Ansprechpartner

Herr Wienecke, Teamleiter 04531/8875 100
Jobcenter-Stormarn.BUT-Bad-Oldesloe@jobcenter-ge.de

Das Antragsformulare für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket findet ihr hier

Stiftungen der Sparkasse-Holstein

Die Sparkasse Holstein übernimmt mit ihren Stiftungen seit Jahren gesellschaftliche Verantwortung in der Region Stormarn und engagiert sich vielfältig insbesondere in den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Naturschutz und Landschaftspflege, Soziales und Bildung

So konne z.B. pünktlich zum 60. Geburtstag des Kreisjugendrings Stormarn e.V. im April 2008 die Errichtung der Sparkassen-Stiftung Jugendgästehaus Lütjensee  der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Bürger-Stiftung Stormarn

Eine Stiftung von Bürgern...
... für Bürger!

Oberstes Ziel der konfessionslosen und parteipolitisch unabhängigen Bürger-Stiftung Stormarn ist

  • das Gemeinwesen in Stormarn aktiv gestalten und stärken
  • Aufgaben und Herausforderungen erkennen und lösen
  • vorhandene Ideen und Aktivitäten vernetzen und koordinieren
  • neue Projekte initiieren und umsetzen
  • den Stiftungsgedanken noch stärker verbreiten.

Dabei werden satzungsgemäß folgende Stiftungszwecke verfolgt

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Bildung und Erziehung
  • Kunst und Kultur
  • traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
  • Sport
  • ...

BürgerStiftung Region Ahresnburg

Die BürgerStiftung Region Ahrensburg engagiert sich für die Bürger und das Gemeinwesen in der Region Ahrensburg.

Das Tätigkeitsgebiet ist die Region mit den Städten Ahrensburg und Bargteheide, den Gemeinden Ammersbek, Großhansdorf und Trittau sowie den Nachbargemeinden.

Das Ziel ist eine Gemeinschaft, deren Menschen mehr füreinander einstehen. Unser Prinzip ist die Hilfe zur Selbsthilfe.

Folgende Projekte sind zur Zeit initiiert:

  • Ehrenamtspreis der BürgerStiftung
  • Ehrenamt-Messen und -Foren
  • Freiwilligen-Agentur
  • Kinder und Lesen
  • Jugend und Handwerk
  • JugendProjektPreis
  • Schüleraustausch
  • Stifter-Informationen

Oldesloer Spendenparlament

Im Oldesloer Spendenparlament kann jeder mitarbeiten - aktiv oder passiv. Die Mitarbeit ist freiwillig und jeder kleine Beitrag kann große Wirkung entfalten. Es werde sinnvolle Projekte für die es sonst keine Förderung oder Mittel gibt unterstützt.

Auch kleinere und unbekannte Gruppen haben so die Möglichkeit gefördert zu werden. Die Unterstützung des Spendenparlaments leistet die Anschubfinanzierung für Projekte, keine Dauerförderung - das stärkt die Selbsthilfe und bündelt Hilfe.


Das Oldesloer Spendenparlament wird folgende Initiativen und Projekte in Bad Oldesloe unterstützen, die

  • von Armut, Isolation und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen helfen;
  • zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen;
  • Bildung und Ausbildung junger Menschen fördern oder
  • auf andere Weise die Lebensbedingungen in unserer Stadt spürbar verbessern

Steuerbegünstigte Körperschaften werden Anträge auf finanzielle Förderung durch das Spendenparlament stellen können.

Die Finanzkommission wird die Anträge auf satzungsgemäße Zuwendungsmöglichkeiten aus Fördermitteln prüfen und erstellt daraufhin Vorschläge zur Mittelvergabe für die Entscheidungen im Plenum des Spendenparlaments. Fachexperten können beratend eingesetzt werden, um bestmögliche Entscheidungen zu erzielen.

Einzelpersonen sowie Personengruppen und andere Organisationen, die über keine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit verfügen oder die außerhalb von Bad Oldesloe und Randgebiet aktiv sind, sind nicht antragsberechtigt.

Finanzielle Hilfen durch das Spendenparlament werden in der Regel einmalig (d. h. möglichst zur Anschubfinanzierung) gewährt. Dauerfinanzierungen sind deshalb nicht möglich