Richtlinienanpassung

Kinder- und Jugendarbeit in dieser besonderen Zeit

Ab heute gibt es sie nun wieder – eine Möglichkeit der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenzform! Es gibt die Beschränkung auf feste Gruppen und eine festgelegte max. Gruppengröße von zehn Personen.

Für den Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der Fortbildung gibt es daher bis zu den Sommerferien folgende besondere Fördermöglichkeiten:

Maßnahmen im Onlineformat sind förderfähig:

- bei einer Programmdauer von mindestens 4 Stunden
- bei max. 25 Teilnehmenden.

Umfang der Grundförderung:

- beträgt 7,00 € je Tag /anzurechnende Person
- daneben werden keine Sachkosten gefördert.

Die Antragstellung ist kurzfristig möglich. Anträge müssen jedoch jeweils vor Seminarbeginn beim Fachdienst Jugend, Schule und Kultur eingegangen sein.

Eine ergänzende Förderung durch Landesmittel ist nicht möglich.

Die sonstigen Bestimmungen der Förderrichtlinie (Teil B, Nr. 2) bleiben gültig.

Die vollständige Förderrichtlinie ist hier zu finden.