Onlineveranstaltungen sind weiterhin förderfähig

Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und Fortbildung

als Onlineveranstaltungen sind förderfähig.

Hinsichtlich der Förderungsvoraussetzung und der Fördersätze gelten die Bestimmungen für Tagesveranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen der Förderrichtlinie des Kreises Stormarn.

Besonderheiten im Verfahren:

Antragsfrist

Aufgrund der „Corona- Beschränkungen“ und Hygieneanforderungen wird auf die Planungsunsicherheit und entsprechende kurzfristige Anpassungsnotwendigkeit der Maßnahmen reagiert und die Antragsfrist von mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung (gültig bis 20. Juni 2021) aufgehoben.
Anträge müssen aber vor Seminarbeginn vorliegen.

Nachweis

Der Nachweis der Teilnehmenden erfolgt über die Bestätigung der Seminarleitung und Screenshot der Teilnehmenden (Vor- und Nachname / Klarnamen).

Die Angaben werden durch die Verantwortlichen des Trägers durch das Einreichen des Verwendungsnachweises (Anpassung einer Vorlage ist in Arbeit) zusätzlich bestätigt."