Auch die Städte Reinfeld Bargteheide, Ahrensburg, Glinde, Bad Oldesloe und Reinbek, die Gemeinden Ammersbek, Oststeinbek, Köthel, Rausdorf, Tangstedt, Großhansdorf, Trittau, Grönwohld, Großensee, Lütjensee, Hamfelde und Witzhave sowie das Amt Bad Oldesloe

 

Abweichend von der Richtlinie zur Förderung von Freizeitfahrten durch den Kreisjugendring Stormarn sind ab dem 01.06.2020 auch Tagesveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 6 Zeitstunden förderungswürdig.

Die Förderung beträgt je Tag (Mindestdauer 6 Zeitstunden) und anzurechnender Person weiterhin 3,00 € (Diese Förderung gilt für den Kreis Stormarn, die Städte Reinfeld, Bargteheide, Ahrensburg, Glinde, Bad Oldesloe und Reinbek, die Gemeinden Ammersbek, Oststeinbek, Köthel, Rausdorf, Tangstedt, Großhansdorf, Trittau, Grönwohld, Großensee, Lütjensee, Hamfelde und Witzhave sowie das Amt Bad Oldesloe-Land).
Alle Nachweispflichten, wie Teilnahmeliste und Aufenthaltsnachweispflichten bleiben erhalten.

Diese Regelung ist vorerst bis zum 31.10.2021 befristet.

Beantragen kannst Du die Förderung ganz einfach mit unserem Antrag auf Freizeitfahrtenförderung.

Wenn Du noch Fragen hast, schreibe gerne an uwe.sommer@kjr-stormarn.de oder ruf unter 04531/8881010 an.