Juleica und Corona

Ausnahmeregelungen für 2020

Für die Zeit, in der keine regulären Juleica-Aus- und Fortbildungen möglich sind, gibt es eine bundesweite Einigung:

  • Online-Fortbildungen sind möglich.
  • Online-Grundausbildungen sind nur mit Präsenzanteil möglich
  • Die Voraussetzungen für den Erwerb einer Juleica bleiben bestehen (Grundausbildung, 1. Hilfe, aktives Engagement in der Jugendarbeit)
  • Juleicas, die 2020 ihre Gültigkeit verlieren/verloren haben, werden bis Jahresende 2020 automatisch verlängert.

Hier findest Du die ausführlichen Informationen zu den bundesweit abgestimmten Verfahren rund um die Juleica.

Für Schleswig-Holstein gibt es folgende Ergänzungen:

  • Der erforderliche Präsenzanteil bei der Durchführung von Online-Juleica-Grundausbildungen wird zeitnah mit den Anbieter_innen in SH abgestimmt.
  • Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica können auch vollständig als Online-Seminare (o.ä.) ohne Präsenzanteil durchgeführt und anerkannt werden. Dabei ist es möglich, verschiedene zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche zusammengenommen für die Verlängerung anerkannt werden. Die bisherige für die Verlängerung nötige Ausbildungsdauer bleibt bestehen (10 Lerneinheiten bzw. 7,5 Zeitstunden).
  • Sowohl für Juleica-Grundausbildungen als auch für Fortbildungen gilt: Nicht alle Inhalte eignen sich dafür, in Online-Formaten vermittelt zu werden. Welche genau das sind, stimmen wir zeitnah mit den Anbieter_innen in SH ab.

Bei weiteren Fragen oder Hinweisen ist Wulf Dallmeyer Ansprechpartner.