Corona: Förderung von Freizeiten

Kosten für abgesagte Freizeitfahrten können abgefedert werden

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Anordnungen, von Gemeinschaftsaktivitäten abzusehen, hat sich der KJR mit dem Kreis Stormarn auf folgende Regelung geeinigt:

Jugendfreizeitfahrten, die den allgemeinen Fördervoraussetzungen entsprechen, werden auch dann gefördert, wenn eine Corona bedingte Absage erfolgt ist und die Teilnehmenden somit tatsächlich nicht gefahren sind. 

Hierbei kommt eine Förderung nur in Frage, wenn tatsächlich nachweisbare Kosten entstanden sind (z.B. Stornokosten für die Unterbringung / Bus-/Zugfahrt etc.).

Auf die Einzelunterschriften der Teilnehmenden wird verzichtet.

Es wird die Förderung des Kreises Stormarn ausgezahlt, eine Förderung durch die Städte und Gemeinden entfällt.
Die Förderung wird auf die maximale nachgewiesene Ausfallkostenhöhe beschränkt.

Die Beantragung der Förderung läuft über das bekannte Freizeitfahrtenformular (PDF).