Achtung: Förderung der Jugendarbeit deutlich verbessert!

Rechtzeitig zur Sommersaison ist es uns gelungen mit Wirkung ab den 01. Juni die Freizeitfahrtenförderung von 3,00 Euro auf 4.00 Euro je Tag und Teilnehmenden zu erhöhen.

 

So steigt die Tagesförderung zusammen mit der Förderung der Städte und Gemeinden auf nunmehr mindestens 7 Euro je Tag. Der Kreisjugendring hat vor dem Hintergrund der Erhöhung durch den Kreis Stormarn auch alle Städte und Gemeinden angeschrieben, mit der Bitte, eine Erhöhung im gleichen Umfang zuzustimmen. So hoffen wir, dass spätestens ab dem Jahr 2023 die Freizeitfahrtenförderung im gesamten Kreisgebiet bei 8,00 Euro je Tag und Teilnehmenden liegt.

 

Zudem wurden die Förderbeträge von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die durch den Kreis Stormarn gefördert wurden, um jeweils 2,00 Euro in der Grundförderung/ Sachkostenförderung angehoben.

 

Zusätzlich gibt es zwei weitere neue Förderinstrumente für die Jugendarbeit im Kreis Stormarn. Diese sind erst einmal auf zwei Jahre (2022/2023) befristet und sehen vor:

 

  1. Förderung von Jugendgruppenleiter*innen Ausbildung

Stormarner anerkannte freie Träger (Jugendgemeinschaften etc.) der Jugendarbeit erhalten auf Antrag an den Kreis Stormarn die Teilnehmenden-Kosten für die Grundausbildung von Jugendgruppenleitungen in Höhe von bis zu 100,00 € je Teilnehmer*in erstattet.

 

  1. Investitionskostenförderung für die Jugendarbeit

Ab sofort können primär kleine und mittlere anerkannte Jugendgemeinschaften nen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Jahre 2022 und 2023.

Der Investitionszuschuss ist wie folgt zu verwenden:

Stormarner anerkannte freie Träger der Jugendarbeit erhalten auf Antrag, ausschließlich für Zwecke der Jugendarbeit, die Möglichkeit beim Kreisjugendring Stormarn einen Antrag auf Investitionszuschuss / keine Personalkosten von 75 % der Gesamtkosten (maximal 3.000,00 €) jährlich zu stellen.

Die Antragstellenden haben die Höhe des gewünschten Zuschusses sowie eine entsprechende Begründung unter Nennung der Mitgliederzahl anzugeben.

Über die zu verteilenden Mittel beraten und entscheiden alle beteiligten Antragsstellenden bei einem gemeinsamen Treffen nach Ablauf der Antragsfrist. Hierbei hat jede beteiligte Jugendgemeinschaft eine Stimme, welche durch Anwesenheit bei dem angesetzten Treffen ausgeübt werden kann. Per Mehrheitsentscheid wird über die eingegangenen Anträge entschieden.

Anträge auf Investitionszuschüsse sind formlos und schriftlich bis Ende August des jeweiligen Jahres beim Kreisjugendring Stormarn e.V. einzureichen. Die gemeinsame Sitzung aller Beteiligten erfolgt bis Ende September und wird durch den Kreisjugendring Stormarn e. V. organisiert. Die Investitionen sind bis spätestens Ende November des jeweiligen Jahres zu tätigen und mit dem Kreisjugendring Stormarn abzurechnen.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an uwe.sommer@kjr-stormarn.de wenden.