Datenschutz bei Vereinen

Auch für Vereine gelten ab dem 25.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz in seiner neuen Fassung. Die Vorschriften gelten ohne Einschränkung. Es ist z. B. nicht von Bedeutung, ob etwa hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter für den Verein tätig sind, wie viele Mitglieder der Verein hat, ob der Verein in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken dient oder ob ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt werden, welche Größe ein vorhandener Kundenstamm hat, ob der Verein mehr einen lokalen oder überregionalen Wirkungskreis hat und ob die personenbezogenen Daten des Vereins ganz oder teilweise bei einer übergeordneten Stelle wie einem Bundesverband verarbeitet werden.

In der Broschüre "Datenschutz bei Vereinen" findet ihr alle wichtigen Infos zur Umsetzung des Datenschutzes. Download