Förderung der Jugendarbeit

Abweichende Regelungen

Abweichende Regelungen zu den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Kreis Stormarn verlängert –
gültig bis zum 01.05.2022


Aufgrund der erneuten Einschränkungen, die zum Infektionsschutz bereits gelten bzw. zu erwarten sind, gelten die nachfolgenden Fördervoraussetzungen:
1.        Für den Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der Fortbildung gilt folgende zusätzliche besondere Fördermöglichkeit:

Maßnahmen im Onlineformat sind förderfähig,
-        bei einer Programmdauer von mindestens 4 Stunden
-        bei max. 25 Teilnehmenden.

Umfang der Grundförderung:
-        7,00 € je Tag /anzurechnende Person
-        Sachkosten werden nicht gefördert

Anträge sind kurzfristig möglich, müssen aber vor Seminarbeginn eingegangen sein.
Eine ergänzende Förderung durch Landesmittel ist nicht möglich.
Die sonstigen Bestimmungen der Förderrichtlinie (Teil B, Nr. 2) bleiben gültig.

2.        Förderung der Freizeitfahrten, Kinder- und Jugenderholung

Es sind auch Tagesveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 6 Zeitstunden förderungswürdig.
Hinweis: Wenn eine Unterstützung beim Land SH. über die Förderrichtlinie „Aufholen nach Corona“ beantragt wird, sind die erhaltenen Fördermittel (Kreis/Gemeinde) anzugeben.
Diese werden dann entsprechend als Einnahme berücksichtigt, schließen jedoch eine Bewilligung nicht aus (bisherige Bewilligungspraxis des Landes).

 

Folgende Städte und Gemeinden haben sich der Förderung von Tagesveranstaltungen angeschlossen:

Ahrensburg
Bargteheide
Glinde
Großhansdorf
Großensee
Rausdorf
Reinbek
Tangstedt