Neue Covid-19 Regelungen

2G Regelung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat eine neue Corona Bekämpfungsverordnung erlassen.

Dieser Erlass gilt u.a. auch für Freizeitveranstaltungen inkl. Sport und außerschulische Bildungsangebote. In den Innenbereichen ist ab dem 22.11.2021 die 2G Regelung einzuhalten (auch für Übungsleiter*innen).

Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen.

Die Regelungen gelten zunächst für vier Wochen, die Landesregierung will sie bis über den Jahreswechsel möglichst unverändert lassen.

Wenn ihr weitere Fragen habt, ruft uns gerne dazu unter 04531/8881011 an.