Förderung von Freizeitfahrten

auch ohne Übernachtung möglich

Abweichend von der gültigen Freizeitfahrtenrichtlinie des Kreis Stormarn werden im Jahr 2021 auch mehrtägige Freizeiten gefördert, wenn keine Übernachtung gegeben ist.
Die Förderung setzt einen täglichen gemeinsamen Aufenthalt von mindestens 9 Stunden voraus. Die Anpassung ist befristet bis zum 30.10.2021.

Hintergrund dieser Regelung ist eine Verwaltungsvereinfachung. Es müssen für Freizeiten ohne Übernachtung keine Einzelanträge mehr für den jeweiligen Tag gestellt werden (siehe Förderung von Tagesveranstaltungen)