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Gewalt/Misshandlung/Verwahrlosung

Kinder Schützen

Wir alle wissen, dass Jugendliche nicht frei von Tätern und Opfern sind.

Die Zielrichtung aller gesetzlichen Bemühungen ist eindeutig: Es geht um den Schutz vor Gewaltanwendungen, Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen (Artikel 19 UN-Kinderkonvention). Sie vor massiven Verletzungen mit zum Teil schweren evtl. lebenslangen Folgen zu schützen, ist Bürgerpflicht.
Bundesweit geht man von bis zu 700.000 jährlichen Vernachlässigungen aus.

Alleine die sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird in Deutschland auf ca. 60.000 Fälle im Jahr geschätzt. Selbstverständlich sind Jugendverbände wie auch die offene Jugendarbeit von ihren Selbstverständnis her dazu aufgerufen, alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.


Artikel 19 UN-Kinderkonvention

  1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder eines anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
  2. Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.

 

Wir bieten auch regelmäßig Seminare zum Thema Gewalt an. Schaut doch einfach mal in den Terminen nach.

 

Hier findest Du Beratung und Hilfe!

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