Der Kreisjugendring Stormarn e.V. » Blog » Bildungspaket
Bildungspaket |
Noch bis zum 30.6.2011 rückwirkend Leistungen des Bildungspakets in Anspruch nehmen.
Wie das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bekannt gegeben hat, ist es noch bis zum 30.6.2011 möglich, rückwirkend ab 1. Januar 2011 Leistungen des Bildungspakets in Anspruch zu nehmen.
Dies gilt auch für die Teilnahme an Freizeiten, wenn die Kinder bzw. ihre Eltern
· Leistungsberechtigt nach dem SGB II(insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
· Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder
· Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen.
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Städten organisiert.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten, finden die Eltern im Rathaus einen Ansprechpartner.
Welche Unterlagen und Bescheinigungen der Anbieter der Freizeitmaßnahme für die Antragstellung der Eltern bereithalten muss, liegt im Ermessen der umsetzenden Behörde vor Ort. Für das Jobcenter hat der Kreisjugendring Stormarn und der Kreissportverband vereinbart, dass ggf. eine Rechnung oder ein Überweisungsträger als Nachweis ausreicht.
Eine erfolgreiche Antragstellung kann bis zu 60,- € Förderung für ein Kind, welches an einer Kinder- oder Jugendfreizeit teilnehmen will, aus dem Bildungspaket möglich machen.