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Bildungsgutscheine für die Jugendarbeit |
Kreisjugendring wird Rahmenvertrag mit der ARGE Stormarn abschließen.
2011 soll das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Kraft treten (Die neuen Regelungen zum Bildungspaket werden im Jahr 2011 - vorbehaltlich der Zustimmung bzw. eventueller Änderungen durch den Bundesrat - eingeführt. Über den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen wird die Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig informieren).
Ab Inkrafttreten des Teilhabepaketes werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (Bildungsgutscheine).
Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich (auch Jugendarbeit z.B. Teilnahme an Freizeiten).
Damit nicht jede Jugendgruppe als "Anbieterstelle" ein Anerkennungsverfahren durch die ARGE durchlaufen muss (notwendig zum abrechnen der Gutscheine) ist vereinbart wurden, dass der Kreisjugendring für seine Mitglieder das sogenannte Interessensbekundungsverfahren durchläuft und damit alle seine Mitglieder sogenannte Teilhabegutscheine annehmen und direkt mit der ARGE Stormarn (ab 2011 Jobcenter) abrechnen können.
Weitere Informationen ab Januar auf unserer Homepage.